Übernahmegrundsatz

Übernahmegrundsatz
Begriff bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, der besagt, dass Rechte, die dem des  betreibenden Gläubigers vorgehen, bei der Versteigerung nicht untergehen, sondern vom  Ersteher übernommen werden müssen.
- Vgl. auch  Deckungsgrundsatz.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • geringstes Gebot — Begriff im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren. Um bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken die Verschleuderung zu vermeiden und die dem Recht des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte zu sichern (Deckungsgrundsatz und ⇡ Übernahmegrundsatz) …   Lexikon der Economics

  • Deckungsgrundsatz — I. Zwangsversteigerungsrecht:Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken bleiben dem Recht des betreibenden Gläubigers im Rang vorgehende Rechte bestehen und müssen vom ⇡ Ersteher übernommen werden (⇡ Übernahmegrundsatz). Die Sicherung der… …   Lexikon der Economics

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