- Übernahmegrundsatz
- Begriff bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks, der besagt, dass Rechte, die dem des ⇡ betreibenden Gläubigers vorgehen, bei der Versteigerung nicht untergehen, sondern vom ⇡ Ersteher übernommen werden müssen.- Vgl. auch ⇡ Deckungsgrundsatz.
Lexikon der Economics. 2013.